04 FEBRUAR 2021 / Arbeitszeugnis

Erste Hilfe beim schlechten Arbeitszeugnis

Was kann ich tun?

Arbeitszeugnisse sind aufgrund der Vorgabe von Wohlwollen in einer Art Geheimsprache verfasst, welche ohne das richtige Personaler-Know-How nur schwer komplett geknackt werden kann.

Somit wird der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bewertet, ohne die genaue Bewertung zu erkennen. Ein weiteres Problem daran ist, dass einige, meist kleinere Betriebe, selber gar nicht über das gesamte Wissen der komplexen Sprache der Arbeitszeugnisse verfügen und dadurch das Arbeitszeugnis schlechter ausfallen kann als beabsichtigt war.

Daher zeigen wir euch in diesem Artikel, wie ihr auf dem ersten Blick erkennt, ob euer Arbeitszeugnis ungenügend ist und was ihr dann tun könnt.

Schlechte Arbeitszeugnisse erkennen

Es gibt einige Punkte an denen auch ohne geschultes Personalerauge erkannt werden kann, ob das Zeugnis eher schlecht ausfällt. Diese Fragen helfen dabei:

  • Ist das Arbeitszeugnis auf Geschäftspapier gedruckt?
  • Ist das Arbeitszeugnis sehr knapp oder ausführlich?
  • Sind die Formulierungen aktiv oder passiv?
  • Sind die Bewertungen durch Superlative beschrieben?
  • Werden diese durch Temporaladverbien (stets, zu jeder Zeit, …) ergänzt?
  • Beinhaltet das Arbeitszeugnis Formatierungs-, Rechtschreib-, oder Grammatikfehler?

Das Arbeitszeugnis sollte also nicht zu kurz ausfallen, bei weniger als einer halben Seite sollten die Alarmglocken schellen. Ebenso deuten passiv formulierte Sätze darauf hin, dass etwas nicht stimmt. Die Bewertungen der Leistung erfolgen im besten Fall in mit einem Adjektiv in der superlativen Form und zeitlicher Konsistenz, wie zum Beispiel „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“. Fehlt eine der beiden Komponenten ist die Wertung noch immer gut, fehlen aber beide fällt die Bewertung jedoch eher schlechter aus. Der Satz „zu unserer vollen Zufriedenheit“ steht lediglich für eine befriedigende Bewertung. Auch Fehler bei der Rechtschreibung und in der Grammatik können im Zweifel negativ für den Empfänger ausgelegt werden, da offensichtliche Fehler in solch einem wichtigen Dokument erkannt und ausgebessert werden sollten.

Jedoch gibt es neben den offensichtlichen Punkten zum allgemeinen Arbeitszeugnischeck, Techniken zur Bewertung, die für den Empfänger unerkannt bleiben oder nur schwer zu entschlüsseln sind. Eine davon ist das sogenannte „beredtse Schweigen“. Dabei handelt es sich um das gezielte Auslassen von Eigenschaften, die eigentlich hätten genannt werden müssen. Dieses Schweigen wird von erfahrenen Personalern so aufgefasst, dass dieses Attribut beim Empfänger des Zeugnisses schlichtweg nicht vorhanden sei. Wenn im Sozialverhalten beispielweise das Verhalten zum Vorgesetzen nicht erwähnt wird bedeutet dies, dass es dort möglicherweise Konflikte gab.

Abhilfe beim Erkennen des beredtsen Schweigens bieten Arbeitszeugnisanalysen, die das komplette Zeugnis auf alle Bestandteile und Geheimcodes scannen, um am Ende eine detaillierte und verständliche Entschlüsselung darstellen.

Doch was ist zu tun, wenn wenn das Arbeitszeugnis schlechter ausfällt als erwartet?

Vorgehen bei einem schlechten Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis mit einer weniger guten Bewertung ist erstmal kein Grund, um in Panik zu verfallen oder dem Aussteller direkt mit einem Anwalt zu drohen. Es gibt verschiedene Gründe, warum das Arbeitszeugnis nicht so gut wie erwartet ausgefallen ist. Das kann beispielsweise am fehlenden Know-How des Verfassers liegen oder wenn es innerbetrieblich etwas Trubel oder zwischenmenschliche Probleme gab. Wenn diese Konflikte in zeitlicher Nähe der Ausstellung des Zeugnisses stattgefunden haben, kann es passieren, dass diese die Bewertung prägen und nicht mehr objektiv der gesamte Zeitraum betrachtet wurde.

Daher sollte im ersten Schritt immer das Unternehmen oder der Aussteller mit der Erkenntnis konfrontiert und das Gespräch mit diesem gesucht werden. Häufig lassen sich dadurch Auffälligkeiten schon schnell und unkompliziert korrigieren. Wenn sich hier quergestellt wird, kann zunächst die nächsthöhere Instanz im Unternehmen oder die Geschäftsleitung mit hinzugezogen werden. Nur wenn dann noch immer keine Lösung in Aussicht ist, sollte der Empfänger überlegen einen Fachanwalt zur Unterstützung zu konsultieren.

Dabei sollte der Arbeitnehmer jedoch immer im Hinterkopf behalten, dass die Anforderungen an das Arbeitszeugnis realistisch sind. Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend, aber ebenso wahrheitsgemäß sein. Eine bessere Bewertung der Arbeitsleistung einzufordern sollte auch nur erfolgen, wenn die erbrachte Arbeit auch diesen Anforderungen gerecht wurde. In der Faustregel gilt, dass die Beweislast bei einer Bewertung schlechter als "befriedigend" beim Unternehmen liegt, bei einer Bewertung darüber beim Arbeitnehmer.

Fazit

Die Deutung eines Arbeitszeugnisses ist sehr schwierig, jedoch können einige Punkte schnell erfasst werden und helfen beim Überblick. Ebenso beinhaltet die Zeugnissprache aber auch Techniken, die nicht sofort mit dem bloßen Auge erkannt werden können. Darunter fällt zum Beispiel das "beredtse Schweigen". Hierbei helfen professionelle Arbeitszeugnisanalysen.

Sollte das Zeugnis am Ende tatsächlich eine insgesamt schlechte Bewertung darstellen, ist dies aber kein Grund einen Rechtsstreit zu starten. Diese Bewertung kann durch verschiedene Gründe zustande gekommen sein, daher gilt: Zuerst das Gespräch suchen. Erst wenn man hier an allen Instanzen scheitert, kann ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden.

Ida

Ida

Begeisterte Studentin des Studiengangs Marketing an der Universität Hamburg, mit vertieften Interesse an den Themen Arbeitszeugnis, Karriere und Bildung.

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