Die Zeugnisprofi Redaktion

Hinter den Inhalten auf zeugnisprofi.com steht die Redaktion der verlingo GmbH aus Hamburg. Wir entwickeln seit 2018 Software zur Analyse und Erstellung von Arbeitszeugnissen und haben dabei bislang über 200.000 Arbeitszeugnisse maschinell ausgewertet. Diese Auswertungen sind die Grundlage für unsere Aussagen darüber, welche Formulierungen in der Praxis welcher Note entsprechen.

Wer schreibt hier?

Zeugnisprofi ist eine Marke der verlingo GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 18, 20459 Hamburg (eingetragen im Handelsregister Hamburg unter HRB 176611). Unser Team besteht aus Produktentwicklern, Linguisten und Personalfachleuten, die seit 2018 gemeinsam an der automatisierten Bewertung von Zeugnissprache arbeiten. Vollständige Angaben zum Unternehmen findest du im Impressum.

Redaktionelle Beiträge auf dieser Seite erscheinen unter der Sammelangabe „Zeugnisprofi Redaktion“. Damit machen wir transparent, dass die Artikel im Team entstehen: Die fachliche Grundlage liefert unsere Analysedatenbank, die sprachliche Bewertung stammt aus unserer Formulierungssystematik, und rechtliche Aussagen werden gegen Gesetzestext und veröffentlichte Rechtsprechung geprüft.

Woher unsere Einschätzungen stammen

Anders als bei einer reinen Ratgeberseite beruhen unsere Notenzuordnungen nicht auf einer einzelnen Quelle, sondern auf der statistischen Auswertung echter Arbeitszeugnisse. Seit dem Start der Zeugnisanalyse haben wir mehrere Meilensteine dokumentiert:

Alle hochgeladenen Zeugnisse werden ausschließlich verschlüsselt verarbeitet. Wie wir mit diesen Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.

Welche Quellen wir verwenden

Rechtliche Aussagen auf zeugnisprofi.com stützen wir auf den Gesetzestext und auf veröffentlichte Entscheidungen der Arbeitsgerichte. Die für Arbeitszeugnisse wichtigsten Grundlagen sind:

  • § 109 GewO – Anspruch auf ein Zeugnis, Verbot von Geheimzeichen und Formulierungen mit abweichender Aussage
  • § 630 BGB – Zeugnisanspruch bei dauerhaften Dienstverhältnissen
  • § 16 BBiG – Zeugnisanspruch am Ende einer Berufsausbildung
  • Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, unter anderem zur Beweislast bei einer besser als durchschnittlich verlangten Note und zur Zulässigkeit der Schlussformel. Eine kommentierte Übersicht findest du unter Rechtsurteile zum Arbeitszeugnis.

Wie wir Inhalte aktuell halten

Jeder redaktionelle Artikel trägt sichtbar ein Veröffentlichungsdatum und – sofern der Text inhaltlich überarbeitet wurde – ein Aktualisierungsdatum. Wir setzen das Aktualisierungsdatum bewusst nur dann neu, wenn sich der Inhalt tatsächlich geändert hat, nicht bei rein gestalterischen Anpassungen.

Was wir nicht leisten

Unsere Inhalte und unsere Zeugnisanalyse ordnen Formulierungen sprachlich und statistisch ein. Sie ersetzen keine Rechtsberatung. Wenn du gegen ein Arbeitszeugnis rechtlich vorgehen möchtest – etwa weil eine Nachbesserung verweigert wird – wende dich bitte an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hinweis auf einen Fehler?

Wir korrigieren gerne. Wenn dir auf einer unserer Seiten eine veraltete Rechtslage, eine falsche Notenzuordnung oder ein sachlicher Fehler auffällt, schreib uns über die im Impressum genannten Kontaktdaten.