Geschichte der Zeugnissprache

Um zu verstehen wieso sich in Deutschland Arbeitszeugnisse etabliert haben und wie es zur ungewöhnlichen Zeugnissprache kam, hilft ein Blick in die Geschichte der Zeugnissprache.

Der Ursprung und die Entwicklung der Zeugnissprache

Arbeitszeugnisse haben in Deutschland eine lange Tradition die bis ins 16. Jahrhundert zurückreicht. Berücksichtigt man die Geschichte der Zeugnissprache wird deutlich wieso sie sich aus heutiger Sicht teilweise ungewöhnlich anhört und wie der Konflikt zwischen wahrheitsgemäßen und wohlwollenden Formulierungen entstanden ist.


 Die Anfänge ab dem 16. Jahrhundert.

"Atteste für ordnungsgemäßes Ausscheiden"

Die Verwendung von Zeugnissen zur Bewertung von Arbeitnehmer reicht in Deutschland bis in das 16. Jahrhundert zurück. Damals handelte es sich noch um „Atteste für ordnungsgemäßes Ausscheiden“, welche Dienstherren für deren Knechte ausstellten. In diesem wurde bestätigt, dass eine Trennung korrekt und unter Zustimmung des vorherigen Dienstherren erfolgte. Dabei war es nicht erlaubt jemanden im Handwerk oder Gesindewesen zu beschäftigen, ohne dass ein solches Attest vorlag. Ebenso war man als Dienstherr dazu verpflichtet ein solches Attest auszustellen.

"Das Dienstbotenbuch (Gesindebuch)"

Diese Regelung wurden Mitte des 19. Jahrhunderts in Preußen formalisiert und im Gesinde-Dienstbuch festgeschrieben. In dieses Buch musste der Dienstherr ein vollständiges Zeugnis über die Führung und das Benehmen des Gesindes (Arbeitnehmer) eintragen. Dieses, auch Dienstbotenbuch genannte Zeugnis, musste vor dem Dienstantritt der örtlichen Polizei vorgelegt werden. Schlechte Zeugnis konnten durch die Beantragung eines neuen Gesindebuches eliminiert werden. Hierfür musste der Polizei nachgewiesen werden, dass man sich im Zeitraum der letzten zwei Jahre durch Tugenden wie Fleiß, Treue, Gehorsam, sittliches Betragen und Ehrlichkeit ausgezeichnet hat. Die Polizei war es in dieser Zeit auch, die eine korrekte Ausstellung des Gesindebuches beglaubigte.


Arbeitszeugnisse im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches - 01.01.1900

Die erste deutschlandweite Regelung zum Arbeitszeugnis

Die erste deutschlandweite Regelung zum Thema Arbeitszeugnis erfolgte dann am 01. Januar 1900 mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches. Seitdem haben alle Arbeitnehmer das Anrecht auf ein Arbeitszeugnis, das die Führung und Leistung beurteilt. Diese Beurteilung des Arbeitgebers sollte das Leistungsvermögen des Mitarbeiters beschreiben und eine Informationsquelle über die Qualifikation und Leistung für Dritte (Arbeitgeber) darstellen. Somit wurde mit Einführung des BGBs der Schwerpunkt der Beurteilung in Richtung der Arbeitsleistung verlagert.


Der Wandel vom Schutz des Arbeitgebers zum Schutz des Arbeitnehmers

Der Grundgedanke von Arbeitszeugnissen

Der Grundgedanke bei der Einführung der „Atteste für ordnungsgemäßes Ausscheiden“, Gesindedienstbuches und des Arbeitszeugnisses war es, den Arbeitgeber davor zu schützen Mitarbeiter einzustellen, die dem Unternehmen schaden könnten. Diese damaligen Machtverhältnisse wurden durch kurze und unterkühlte Formulierungen, die oftmals von „oben herab“ wirkten, verdeutlicht. Diese Art des Sprachgebrauchs ist zum Teil bis heute vorhanden und wirkt im 21. Jahrhundert oft unpassend und antiquiert. Nichtsdestotrotz existierten auch alte Zeugnisse aus dem 17. Jahrhundert die aufwändig gestaltet und sehr wohlwollend formuliert wurden. Damit einher ging oftmals die Art der Bildung und das Ansehen des Beurteilten. Noch heute werden mit zunehmender Qualifikation und Verantwortung Arbeitszeugnisse individueller und wohlwollender formuliert.

Der Schutz von Arbeitnehmern

Nachdem Arbeitszeugnisse zunächst als Kontroll- und Disziplinierungsinstrument dienten, entwickelte es sich im Laufe der Jahrhunderte immer mehr zur wichtigen Beurteilungsquelle für den beruflichen Erfolg von Arbeitnehmern. Durch den im 18. Jahrhundert eingeführten Wohlwollensgrundsatz wurde diese Entwicklung bestärkt. Somit wurde begonnen Arbeitnehmer vor böswilligen und ungerechten Beurteilungen zu schützen (vgl. 1). Dieser Rechtsanspruch wurde anschließend in der Gewerbeordnung des Nord-deutschen Bundes (1869) (vgl. 2) und der Gewerbeordnung des Deutschen Reiches (1891) festgeschrieben und findet sich heute in Paragraph 109 (2) der Gewerbeordnung .


Arbeitszeugnisse heute

Seitdem hat sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen wenig geändert, jedoch hat sich die Zeugnissprache in den letzten 100 Jahren stetig verändert und weiterentwickelt. Ab 1970 wurde vermehrt öffentlich über die Zeugnissprache diskutiert, was zu einer stetigen Formalisierung der Zeugnissprache geführt hat. Die Bedeutung von Arbeitszeugnissen konnte diese zunehmende Formalisierung und Einführung von Textbausteinen jedoch nicht beenden. Dies wird durch die jährlichen über 30.000 Gerichtsverfahren in Deutschland zum Thema Arbeitszeugnisse deutlich. Seit der erstmaligen Verwendung von Vorläufern des Arbeitszeugnisses vor hunderten von Jahren bis heute wird über die Zeugnisausstellung und deren Verwendung debattiert. Ein Ende ist nicht in Sicht.

Solange sich daran nichts ändert, sollte jeder sein Arbeitszeugnis auf Gesamtbewertung und unerlaubte Inhalte überprüfen lassen.


Quellen:
(1) Vgl. Huesmann S. 29, Presch S. 346, Rainer Schröder: "Gesinderecht im 18. Jahrhundert". In: Gesinde im 18. Jahrhundert. Hg. Gotthardt Frühsorge. Hamburg: Meiner Felix Verlag, 1995. S. 31.
(2) Gunter Presch: "Verdeckte Beurteilungen in qualifizierten Arbeitszeugnissen. Beschreibung, Erklärung, Änderungsvorschläge". In: Politische Sprachwissenschaft. Zur Analyse von Sprache als kultureller Praxis. Hg. Franz Januschek. Opladen: Westdeutscher Verlag, 1985. S. 341.

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