Checkliste zur Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Checkliste für die Erstellung von Arbeitszeugnissen

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Du hast für einen Mitarbeiter oder für dich selbst ein Arbeitszeugnis erstellt, bist dir aber nicht sicher, ob du an alles Notwendige gedacht hast? Kein Problem! Wir geben dir eine Checkliste an die Hand, an der du dich ideal orientieren kannst. Im Idealfall hast du eine Mustervorlage verwendet und hast dich bei der Individualisierung an Beispielsätzen orientiert.

Was muss ich bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses beachten?

  1. Personenangaben vollständig:
    Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort (keine Rechtspflicht), Position/Beruf.
  2. Umfangreiche Tätigkeitsbeschreibung:
    individuelle und umfangreiche Beschreibung, die signifikante Tätigkeiten widerspiegelt.
  3. Alle Zeugniselemente enthalten:
    Überschrift, Einleitung, Firmenbeschreibung, Tätigkeiten, Leistungen, Verhalten, Schlussformel.
  4. Leistungsbeurteilung vollständig:
    Arbeitswille, Arbeitsbefähigung/Belastbarkeit, Fachwissen/Weiterbildung, Arbeitsweise, Arbeitserfolg beurteilt.
  5. Angaben zur Gesamtleistung vorhanden:
    Zusammenfassende Leistungsbeurteilung vorhanden und im Einklang mit den einzelnen Leistungsbeurteilungen.
  6. Führung bewertet:
    Bewertung der Führungsqualitäten (nur bei Führungspositionen bzw. Verantwortung für Mitarbeitern).
  7. Soziales Verhalten wurde bewertet:
    Verhalten und allgemeines Auftreten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Externen (falls Kundenkontakt bestand).
  8. Vollständige Schlussformulierung:
    Beendigungsgrund, Dankes- und Bedauerungsbekundung (keine Rechtspflicht), Zukunftswünsche (keine Rechtspflicht).
  9. Sonderfall Zwischenzeugnis:
    Keine Bedauerungsformel nennen, Verben im Präsens (außer abgeschlossene Vorgänge/Projekte), Grund für Zeugnisausstellung.
  10. Keine mehrdeutigen Formulierungen:
    Formulierungen, die negativ ausgelegt werden könnten, obwohl diese positiv gemeint sind.
  11. Formalitäten eingehalten:
    Firmenbriefpapier verwendet, Eintritts- und Austrittsdatum korrekt, Ausstellungsdatum genannt (bestenfalls gleich zum Austrittsdatum), Unterschrieben durch Fachvorgesetzten und ggf. Personalleiter, keine Briefelemente (Sehr geehrte... mit freundlichen Grüßen).
  12. Diskriminierungsfrei
    Das erstellte Arbeitszeugnis weist keine Diskriminierungen auf.
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Arbeitszeugnis übersetzen?

Arbeitszeugnisse und deren Formulierungen können zum einen in Notensysteme übersetzt werden, so dass auch Fachfremde, denen der Gebrauch der Zeugnissprache nicht geläufig ist, die wahre Beurteilung in Arbeitszeugnissen verstehen können. Zum anderen werden Arbeitszeugnisse teilweise auch in andere Sprachen übersetzt. Ob und wenn ja in welchen Fällen dies sinnvoll ist, könnt ihr in unserem Artikel "Arbeitszeugnis übersetzen" nachlesen.

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